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posted 8 years ago
In Übereinstimmung mit der Verfassung der Ukraine,
Ausländer und Staatenlose sich auf dem Territorium der Ukraine aus rechtlichen
Gründen aufhalten, die gleichen Rechte und Freiheiten haben und auch die
gleichen Pflichten wie die Bürger der Ukraine tragen.
Außerdem, gemäß dem
Unternehmensgesetzbuch der Ukraine und Gesetz der Ukraine «Über den rechtlichen Status von Ausländer und Staatenlose» auch festgelegt, dass ausländische Bürger und
Staatenlose zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit die gleichen Rechte
und die gleichen Pflichten haben wie die Bürger der Ukraine.
Registrierung das ausländischen
Unternehmen
Die Einrichtung eines ausländischen Unternehmens
unterliegt dem Gesetz der Ukraine «Über staatliche Registrierung von juristischen Personen
und Einzel Unternehmer». Die Gesetzgebung der Ukraine sieht
keine Verpflichtungen von ausländischen Gesellschaften Unternehmen zu
schaffen in bestimmten Organisations-
und Rechtsform. Gemäß Teil 1 von Artikel 117 das Unternehmensgesetzbuch die Einrichtung
ein unitarisch Unternehmen sowie Kapitalgesellschaften, ausländische
Unternehmen abhängig vom Willen des Gründers und die gesetzlichen Anforderungen
über obligatorische Ausrüstung bestimmter Arten von Tätigkeiten in bestimmten
Organisations- und Rechtsform.
Wenn der nichtansässiger natürliche Person der Gründer
einer juristischen Person in der Ukraine Absicht hat zu werden, in diesem Fall
muss er eine Kopie des Reisepasses und eines nichtansässigen Steuerzahler Karte
erhalten (das ist eine persönliche Identifikationsnummer an die
Steuerbehörden).
Der Registrierungsprozess von
nichtansässigem Gründer
Es ist zu beachten, dass, wenn sie nichtansässig sind Gründer der Position
des Direktor eines Unternehmens zu halten beabsichtigt es notwendig ist für ihn
eine Arbeitserlaubnis in der zuständigen Arbeitsamt zu erhalten.
Nichtansässige Gründer durch die gleichen Stufen der
Registrierung das ansässigen Gründer geht. Für eine Unternehmen mit
ausländischen Gründer in der Ukraine registrieren, die folgenden Dokumente
nötig sind, um zu registrieren:
·
die
Kopie des Reisepasses (in Ukrainisch übersetzt und von einem Notar beglaubigt)
und Steuerzahler Code in der Ukraine erlangte;
·
der
Antrag auf Eintragung einer juristischen Person;
·
das
Statutendokument;
·
das
Protokoll der Sitzung, in der vereinbart wurde, eine juristische Person zu
schaffen.
Wenn der nichtansässigen Gründer ist eine juristische
Person die folgenden Dokumente auch benötigt:
·
der
Auszug aus dem Register;
·
das
Protokoll der Sitzung, in der vereinbart wurde, ein Mitglied der neu
geschaffenen juristischen Person zu werden.
Vorbereitungsphase für die Registrierung ist nach Vorlage
der erforderlichen Unterlagen durchgeführt. Registrierung eines Unternehmens
durch ausländische Gründer in Stufen besteht aus:
·
der
Erhalt einer Identifikationsnummer in Kiew (für natürliche Personen);
·
der
Bereitstellung/Eingang eines Dokuments über die Tatsache der Registrierung der
Gesellschaft in der Ukraine (für juristische Personen);
·
der
Vorbereitung aller statuarisches Dokument;
·
die
Bildende der Statut der Unternehmens mit ausländischen Investitionen;
·
der
Registrierung der ausländischen Investitionen;
·
der
Ablage von Unterlagen für die Registrierung in allen staatlichen Stellen,
einschließlich Finanzdienstleistungen , Fonds, usw.;
·
der
Abdichtung;
·
der
Eröffnung eines Bankkontos.
Die Wahl der organisationsrechtlichen Form
Im Allgemeinen beide Ansässigen und Nichtansässige von
Unternehmen bei der Einrichtung wählen solche Organisations-Rechtsform als
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), trotz des Fehlens einer
begrenzten Auswahl der Organisations-Rechtsform. Diese Form von Unternehmen ist
relativ durch die Gesetzgebung der Ukraine geregelt und können alle
grundlegenden Ziele der nichtansässigen Gründer lösen (Durchführung von
wirtschaftlichen Tätigkeiten auf dem Gebiet der Ukraine durch das kontrollierte
Unternehmen oder mit der Beteiligung von Partnern aus der Ukraine, die
Möglichkeit Gewinne zu erzielen und der Rückführung von Gewinnen,
ein mangelndes Verantwortungsbewusstsein des nichtansässigen Gründer für
die Schulden von Unternehmen erstellt, usw.). Zur gleichen Zeit, Gesellschaft
mit beschränkter Haftung sieht keine zusätzlichen Formalitäten es mit der
Ausgabe von Aktien und schwer Berichterstattung zu tun, als
Aktiengesellschaften.
Die Gesetzgebung sieht keine Mindestgesellschaftskapitals
für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Aber dabei ist zu
beachten, dass, wenn das ausländische nichtansässigen Gründer das genehmigte
Kapital der Einleitung Unternehmen in
Höhe von nicht weniger als $ 100 000 bilden wird durch Registrierung von
ausländische Investitionen hat der ausländischen Bürger das Recht auf eine
Daueraufenthaltsgenehmigung in der Ukraine zu erhalten.
Die Ausführung des Haushalts am Aktienkapital von
Gesellschaften mit beschränkter Haftung unter Ausbildung mit ausländischem
Kapital ist nur möglich, in Fremdwährung der ersten Kategorie (Euro, US-Dollar,
usw.). Für die Umsetzung der ukrainischen Landeswährung (das ist UAH) am
Aktienkapital, die Menge der Fremdwährung sollte auf ein besonderes Bankkonto
des Investors-Gründer übertragen werden, und dann – die Bank anzuweisen, die
bezahlt Währung zu verkaufen und dann – der Gewinne als einen Beitrag in UAH in
den ausgebildet gesetzlichen Fonds abzählen.
Firmen mit ausländischem Kapital oder ausländischen
Gründer und juristische Personen auf dem Territorium der Ukraine sind identisch
unterliegen der Besteuerung. Der Ertragsteuersatz für alle juristischen
Personen, einschließlich Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung beträgt
18% im Jahr 2016.
Der Anwaltskanzlei «Aleksey
Pukha and Partners» verfügt über umfangreiche Erfahrung auf dem Markt der juristischen
Dienstleistungen im Bereich des Gesellschaftsrecht-, Steuerrecht und führt die
Registrierung von Unternehmen mit ausländischem Kapital und mit der Teilnahme
von Nichtansässigen.
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